Grundkurs Zivilrecht pubblico
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Der Podcast wird im Rahmen der Vorlesung „Grundkurs Zivilrecht“ erstellt. Diese Lehrveranstaltung erstreckt sich - beginnend im Wintersemester- über zwei Semester. Der vorliegende Podcast folgt der Vorlesung im Wintersemester 2012/2013 (Grundkurs Zivilrecht I) beginnend mit dem Allgemeinen Teil des BGB, im Anschluss daran wird das Allgemeine Schuldrecht des BGB behandelt. Der zweite Teil des Grundkurses (Grundkurs Zivilrecht II), der das Besondere Schuldrecht zum Gegenstand hat, wurde im Som ...
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Mittelbare Wirkung der Grundrechte über Generalklauseln (§§ 138 I, 826 BGB), Europäisches Privatrecht (Common Frame of Reference, PECL), gesetzliche Struktur der EU nach Vertrag von Lissabon, AEUV, Auswirkung von Richtlinien (Beispiel: Art. 3 der Richtline 1999/44/EG)Di Professor Dr. Stephan Lorenz
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noch § 3: Willenserklärung, Wirksamwerden, Abgabe und Zugang; Zugangsvereitelung; Einsatz von Mittelspersonen: Empfangsvertreter, Empfangsbote, Erklärungsbote.Widerruf von Willenserklärungen nach § 130 I 2 BGB.§ 4: Vertragsschluss:Anforderungen an den Antrag, Abgrenzung zur invitatio ad offerendum, freibleibendes Angebot; Bindung an den Antrag; Ver…
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Abstraktionsprinzip (Wiederholung),Kausale und abstrakte Rechtsgeschäfte, bedingte und befristete Rechtsgeschäfte, Funktionsweise des Eigentumsvorbehalts als Beispiel bedingter Rechtsgeschäfte, zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte: Einwilligung und Genehmigung,§ 3: Tatbestand der WillenserklärungDi Professor Dr. Stephan Lorenz
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Noch § 4: Zustandekommen des Vertrags; Bindung an den Antrag, Erlöschen des Antrags; Annahme; Entbehrlichkeit des Zugangs; Vertragsschluss durch Versteigerung (§ 156 BGB)§ 5: Vertragsschluss durch "sozialtypisches Verhalten", Bedeutung des Schweigens bei VertragsschlussDi Professor Dr. Stephan Lorenz
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Noch § 6: AGB-Recht, Definition AGB (§ 305 BGB), Einbeziehungskontrolle, Vorrang der Individualabrede (§ 305 b BGB), Behandlung überraschender Klauseln (§ 305 c BGB), Inhaltskontrolle (§§ 309, 308, 307 BGB), Leitbildfunktion des dispoitiven Rechts, AGB Kontrolle zwischen UnternehmernDi Professor Dr. Stephan Lorenz
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Noch § 9: Wucherähnliches Rechtsgeschäft; Teilnichtigkeit (§ 139 BGB); Umdeutung (§ 140 BGB); Bestätigung (§ 141 BGB)§ 10: Willensmängel: Einführung in das System; Bewusstes Abweichen von Wille und Erklärung: Geheimer Vorbehalt (§ 116 BGB); Scherzerklärung (§ 118 BGB); Scheingeschäft (§ 117 BGB)Di Professor Dr. Stephan Lorenz
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