Änderungen im Arbeitsrecht im Jahr 2025
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Fünftelregelung für Abfindungen:
Ab 2025 keine Anwendung mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren.
Steuerliche Entlastung erfolgt erst über die Einkommensteuererklärung.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung:
Krankenversicherung: 66.150 € jährlich, 5.512,50 € monatlich.
Rentenversicherung: 96.600 € jährlich, 8.050 € monatlich.
Knappschaftliche Rentenversicherung: 118.800 € jährlich, 9.900 € monatlich.
Erhöhung des Mindestlohns und Anpassung bei Minijobs:
Mindestlohn steigt auf 12,82 € pro Stunde.
Minijob-Grenze wird auf 556 € monatlich erhöht.
Midijob-Grenze liegt künftig zwischen 556,01 € und 2.000 € brutto.
Anpassungen beim Elterngeld:
Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld wird auf 175.000 € pro Jahr gesenkt.
Gilt für Kinder, die ab April 2025 geboren werden.
Elternzeit und Pflegezeit in Textform:
Anträge können ab 2025 digital (z. B. per E-Mail) gestellt werden.
Elektronische Arbeitszeugnisse:
Erlaubt mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS), wenn der Arbeitnehmer zustimmt.
Erleichterungen im Mutterschutzgesetz:
Pflicht zur anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung entfällt, wenn der Ausschuss für Mutterschutz bereits passende Vorgaben veröffentlicht hat.
Beitrag dazu: "Neuerungen im Arbeitsrecht 2025"
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