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Uploadfilter & Urheberrechtsreform 2021 – Rechtsbelehrung 96

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Ab dem 01. August 2021 müssen YouTube, Facebook & Co Nutzerinhalte vor dem Upload auf mögliche Urheberrechtsverstöße überprüfen. Dazu werden sie durch das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) verpflichtet, welches wiederum die Vorgaben der EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) umsetzt.

Diese Richtlinie wurde vor allem durch die Proteste gegen ihren Artikel 17 bekannt, der die Einführung von Uploadfiltern vorsieht (auch wenn der Begriff „Uploadfilter“ auf politischer Ebene ungerne genutzt wird).

Allerdings ist das neue Gesetz nicht bloß einseitig zum Vorteil der Rechteinhaber ausgefallen. Denn das Gesetz enthält auch Ausnahmen und Verfahren, die Rechte der Nutzer wahren und die unberechtigte Blockierung von Uploads verhindern sollen (sog. „systematischen Overblockig“). D.h. die Plattformen sollen davon abgehalten werden eher den Rechteinhabern, als den Nutzern recht zu geben, weil Sie seitens der Rechteinhaber höhere Risiken befürchten.

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider (Webseite des Lehrstuhls, Twitter-Account) ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Daten- und Informationsrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Mitglied des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik sowie Vorsitzende des Sachverständigenrates für Verbraucherfragen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und war Sachverständige im Rahmen der Anhörung zum UrhDaG.
(Bildurheber: Florian Weichselbaumer, Universität Passau)

Auf ein mögliches Overblocking wies auch unsere Gästin Prof. Louisa Specht-Riemenschneider in Ihrer Stellungnahme im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hin. Sie selbst positioniert sich grundsätzlich gegen Uploadfilter. Allerdings sieht sie auch die Vorteile für die Nutzer und erläutert, warum der die deutsche Umsetzung der Urheberrechtsreform durchaus als gelungen betrachtet werden kann.

Es bleibt allerdings weiterhin ein kontroverses Thema, bei dem uns auch Eure Meinungen in den Kommentaren interessieren.

Zunächst wünschen wir Euch aber ein lehrreiches Vergnügen beim Zuhören!

Tipp: Ratgeber und FAQ zur Urheberrechtsreform 2021

Zu der Folge gibt es auf der Plattform von Dr. Schwenke eine Zusammenfassung zu der Urheberrechtsreform, welche sich an alle richtet die im Internet Inhalte publizieren. Dabei werden nicht nur die Uploadfilter erklärt, sondern auch die neuen Rechte auf Karikaturen, Parodien und Pastiches als auch das ebenfalls neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger: „Ratgeber Urheberrechtsreform: Uploadfilter, Zitate, Parodien, Karikaturen, Pastiches und Memes.

Kapitel

  • 00:00:00 – Begrüßung und Einführung in das Thema.
  • 00:05:50 – Worum geht es bei dem neuen Gesetz und welche besondere Rolle spielen Plattformen, wie YouTube oder Facebook?
  • 00:13:30 – Haben die Proteste und Demos der Nutzer das Gesetz beeinflusst?
  • 00:18:00 – Wie funktionieren die Uploadfilter in der Praxis?
  • 00:23:00 – Warum das neue Gesetz die Rechte der Nutzer gegenüber den Plattformen stärkt.
  • 00:30:00 – Wie läuft ein Prüfverfahren mittels Uploadfiltern ab? Sind Übernahmen von 15 Sekunden aus einem fremden Video oder Musik erlaubt?
  • 00:39:00 – Beschwerden, Streitschlichtung und Gerichtsverfahren – Wie können Nutzer ihre Rechte effektiv durchsetzen?
  • 00:47:00 – Falls Nutzer selbst Nutzungslizenzen für die fremden Inhalte erwerben – werden diese Lizenzen von den Plattformen erkannt?
  • 00:58:00 – Ist die deutsche Regelung zu Uploadfiltern besser als keine Regelung?
  • 01:02:00 – Welche Plattformen müssen Uploadfilter einführen? Können auch Webseiten und Anwendungen von „regulären“ Unternehmen betroffen sein?

Der Beitrag Uploadfilter & Urheberrechtsreform 2021 – Rechtsbelehrung 96 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

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Ab dem 01. August 2021 müssen YouTube, Facebook & Co Nutzerinhalte vor dem Upload auf mögliche Urheberrechtsverstöße überprüfen. Dazu werden sie durch das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) verpflichtet, welches wiederum die Vorgaben der EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) umsetzt.

Diese Richtlinie wurde vor allem durch die Proteste gegen ihren Artikel 17 bekannt, der die Einführung von Uploadfiltern vorsieht (auch wenn der Begriff „Uploadfilter“ auf politischer Ebene ungerne genutzt wird).

Allerdings ist das neue Gesetz nicht bloß einseitig zum Vorteil der Rechteinhaber ausgefallen. Denn das Gesetz enthält auch Ausnahmen und Verfahren, die Rechte der Nutzer wahren und die unberechtigte Blockierung von Uploads verhindern sollen (sog. „systematischen Overblockig“). D.h. die Plattformen sollen davon abgehalten werden eher den Rechteinhabern, als den Nutzern recht zu geben, weil Sie seitens der Rechteinhaber höhere Risiken befürchten.

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider (Webseite des Lehrstuhls, Twitter-Account) ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Daten- und Informationsrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Mitglied des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik sowie Vorsitzende des Sachverständigenrates für Verbraucherfragen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und war Sachverständige im Rahmen der Anhörung zum UrhDaG.
(Bildurheber: Florian Weichselbaumer, Universität Passau)

Auf ein mögliches Overblocking wies auch unsere Gästin Prof. Louisa Specht-Riemenschneider in Ihrer Stellungnahme im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hin. Sie selbst positioniert sich grundsätzlich gegen Uploadfilter. Allerdings sieht sie auch die Vorteile für die Nutzer und erläutert, warum der die deutsche Umsetzung der Urheberrechtsreform durchaus als gelungen betrachtet werden kann.

Es bleibt allerdings weiterhin ein kontroverses Thema, bei dem uns auch Eure Meinungen in den Kommentaren interessieren.

Zunächst wünschen wir Euch aber ein lehrreiches Vergnügen beim Zuhören!

Tipp: Ratgeber und FAQ zur Urheberrechtsreform 2021

Zu der Folge gibt es auf der Plattform von Dr. Schwenke eine Zusammenfassung zu der Urheberrechtsreform, welche sich an alle richtet die im Internet Inhalte publizieren. Dabei werden nicht nur die Uploadfilter erklärt, sondern auch die neuen Rechte auf Karikaturen, Parodien und Pastiches als auch das ebenfalls neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger: „Ratgeber Urheberrechtsreform: Uploadfilter, Zitate, Parodien, Karikaturen, Pastiches und Memes.

Kapitel

  • 00:00:00 – Begrüßung und Einführung in das Thema.
  • 00:05:50 – Worum geht es bei dem neuen Gesetz und welche besondere Rolle spielen Plattformen, wie YouTube oder Facebook?
  • 00:13:30 – Haben die Proteste und Demos der Nutzer das Gesetz beeinflusst?
  • 00:18:00 – Wie funktionieren die Uploadfilter in der Praxis?
  • 00:23:00 – Warum das neue Gesetz die Rechte der Nutzer gegenüber den Plattformen stärkt.
  • 00:30:00 – Wie läuft ein Prüfverfahren mittels Uploadfiltern ab? Sind Übernahmen von 15 Sekunden aus einem fremden Video oder Musik erlaubt?
  • 00:39:00 – Beschwerden, Streitschlichtung und Gerichtsverfahren – Wie können Nutzer ihre Rechte effektiv durchsetzen?
  • 00:47:00 – Falls Nutzer selbst Nutzungslizenzen für die fremden Inhalte erwerben – werden diese Lizenzen von den Plattformen erkannt?
  • 00:58:00 – Ist die deutsche Regelung zu Uploadfiltern besser als keine Regelung?
  • 01:02:00 – Welche Plattformen müssen Uploadfilter einführen? Können auch Webseiten und Anwendungen von „regulären“ Unternehmen betroffen sein?

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