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Vorsicht, Kunde! – Solaranlagenkauf mit Hindernissen

37:47
 
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Der Verbraucherschutz-Podcast der c’t

In dieser Episode des c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ dreht sich alles um die Installation von Photovoltaik-Anlagen, die Einspeisung und Nutzung des erzeugten Solarstroms und die Eigenheiten bei der Inbetriebnahme.

Im zugrundeliegenden Fall verlief die Installation einer Solaranlage auf dem Dach des Eigenheims reibungslos. Doch als Christian B. die Anlage vom Solarunterbetrieb übernehmen will, wird er mit unerwarteten Problemen konfrontiert wird. Er überweist die verabredeten Kosten und wartet vergeblich auf die erhoffte Zahlungsbestätigung. Stattdessen flattert ein Bußgeld des Netzbetreibers ins Haus.

Im Podcast diskutieren Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion und Rechtsanwalt Niklas Mühleis die verschiedenen Finazierungsmodelle bei der Installation von Photovoltaikanlagen. Wir beleuchten die Vorteile des Kunden bei Miete oder Kauf der Anlage und klären, auf welche Weise das Solarunternehmen davon profitiert. Und wir sprechen über die Fristen bei der Inbetriebnahme der Anlage und der Einspeisung des Solarstroms.

So wurde der Netzbereiber im Fall von Christian B. nicht rechtzeitig über die geplante Stromeinspeisung informiert, weshalb der ihm eine Vertragsstrafe auferlegte. Die kann der Kunde direkt an das Solarunternehmen weiterreichen, denn das sei dessen Aufgabe, weiß Rechtsanwalt Niklas Mühleis. Urs Mansmann erläutert die möglichen Vergütungsmodelle für den selbst produzierten Strom und die technischen Voraussetzungen für eine sogenannte Direktvermarktung.

Warum ein eigener Stromspeicher bei der Erzeugung größerer Strommengen nicht immer profitabel ist, besprechen wir ebenfalls im Podcast.

Der Fall Christian S.: Enpal verunsichert Solar-Kunden

Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“

Weitere Episode zu Solaranlagen

Vorsicht, Kunde! – Solaranlage darf nicht ans Netz

Eigentumsübergang

§ 929 BGB Einigung und Übergabe

**Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023 **

21C EEG Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel

Schadensersatzanspruch

§ 823 BGB

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23 episodi

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Im zugrundeliegenden Fall verlief die Installation einer Solaranlage auf dem Dach des Eigenheims reibungslos. Doch als Christian B. die Anlage vom Solarunterbetrieb übernehmen will, wird er mit unerwarteten Problemen konfrontiert wird. Er überweist die verabredeten Kosten und wartet vergeblich auf die erhoffte Zahlungsbestätigung. Stattdessen flattert ein Bußgeld des Netzbetreibers ins Haus.

Im Podcast diskutieren Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion und Rechtsanwalt Niklas Mühleis die verschiedenen Finazierungsmodelle bei der Installation von Photovoltaikanlagen. Wir beleuchten die Vorteile des Kunden bei Miete oder Kauf der Anlage und klären, auf welche Weise das Solarunternehmen davon profitiert. Und wir sprechen über die Fristen bei der Inbetriebnahme der Anlage und der Einspeisung des Solarstroms.

So wurde der Netzbereiber im Fall von Christian B. nicht rechtzeitig über die geplante Stromeinspeisung informiert, weshalb der ihm eine Vertragsstrafe auferlegte. Die kann der Kunde direkt an das Solarunternehmen weiterreichen, denn das sei dessen Aufgabe, weiß Rechtsanwalt Niklas Mühleis. Urs Mansmann erläutert die möglichen Vergütungsmodelle für den selbst produzierten Strom und die technischen Voraussetzungen für eine sogenannte Direktvermarktung.

Warum ein eigener Stromspeicher bei der Erzeugung größerer Strommengen nicht immer profitabel ist, besprechen wir ebenfalls im Podcast.

Der Fall Christian S.: Enpal verunsichert Solar-Kunden

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Vorsicht, Kunde! – Solaranlage darf nicht ans Netz

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