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CIW117 - Steuererklärung

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CIW - Folge 117 - 18.12.2024 - Steuererklärung

  • Wir begrüssen alle Steuerzahlende zur Folge 117 von "Captain it's Wednesday", dem Podcast über Freie Software und Freie Gesellschaft von GNU/Linux.ch, aufgenommen am 17. Dezember von Tim Moritz und Ralf Hersel. In dieser Folge sprechen wir über beliebte Weihnachtsthemen wie Guetsli, Steuererklärungen und Porno-Filter.

Hausmitteilungen

Thema: Guetsli, Steuererklärungen und Porno-Filter

  • Guetsli
    • Tim, was sind: Mailänderli, Chräbeli, Spitzbuben, Brunsli, Zimtsterne, Kipferl und Basler Leckerli?
    • Traditionen bei Moritzens und Hersels
  • Steuererklärung in der Schweiz (Ralf)
    • Im Kanton Zürich kann die Steuererklärung offline oder online erstellt und eingereicht werden. Selbst die Papierformulare können noch verwendet werden.
    • Die Offline-Lösung ist eine Java-Anwendung, die für Windows, MacOS und Linux seit mindestens 10 Jahren angeboten wird.
    • Empfohlen wird die Online-Steuererklärung, weil damit diese Vorteile einhergehen:
      • unterschriftsfreie Einreichung
      • elektronische Übermittlung der Beilagen
      • Import der Vorjahresdaten
      • überall verfügbar
      • verschlüsselte Übermittlung und Speicherung
      • kein Papierverbrauch
      • bessere Datenqualität und dadurch weniger Rückfragen
    • Bei der Online-Einreichung gibt es zwei Versionen, die das Verständnis von Digitalisierung abbilden. Die Variante mit der falsch verstandenen Digitalisierung bildet die Papierformulare in digitaler Form ab. Die Variante mit der richtig verstandenen Digitalisierung schneidet alte Zöpfe ab und bietet eine benutzerfreundliche und einfache Version an.
  • Steuererklärung in Deutschland (Tim)
    • aktuell SteuerSparErklärung
    • Abrufen von Belegen
    • kein kompatibles Dateiformat
    • Online mit der ELektronischen-STeuer-ERklärung: ELSTER
    • WISO Steuer (von Buhl Data)
    • SteuerSparErklärung (von Wolters Kluwer)
    • Taxfix (vom gleichnamigen Berliner Start-up)
    • Smartsteuer (Web-Anwendung)
  • Porno-Filter
    • Deutsche Bundesländer beschliessen Porno-Filter für Betriebssysteme:

      Auch Betriebssysteme müssen laut dem reformierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag bald sicherstellen, dass sie eine "Jugendschutzvorrichtung" haben.

    • Porno-Filter sollen schon auf der elementaren Ebene von PCs, Laptops und Smartphones installiert und eine Alterskennzeichnung für Webseiten und Apps eingeführt werden.

    • App-Stores müssen die Altersvorgabe berücksichtigen. Das OS darf nur Apps installieren, die der eingestellten Altersvorgabe entsprechen. Das gilt auch für Webbrowser.

    • Auch Webseiten sollen gekennzeichnet werden, wenn sie jugendgefährdende Inhalte bieten. Gleiches gilt für Filme, Serien und Spiele.

    • Definition: Pornografie ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität oder des Sexualaktes, in der Regel mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen.

    • Ralf meint:

      • Die Definition aus der Wikipedia ist hinreichend, wenn es um die Darstellung geht, jedoch nicht notwendig, wenn es um die Erregung geht.
      • Solche Filter haben auf der Betriebssystem-Ebene nichts verloren.
      • Wie so oft wird versucht, gesellschaftliches und persönliches Versagen durch technische Zwänge zu kompensieren.
      • Es ist die Aufgabe von Eltern, ihre Kinder auf die Welt vorzubereiten, im Guten und im Schlechten.
      • Pornografie finden wir überall, in Werbung, in Social Media und überall im Internet. Ein Verbot negiert eine menschliche Selbstverständlichkeit. Die Darstellung menschlicher Sexualität ist kein Tabu, sondern eine Realität.
      • Kinder und Jugendliche müssen wissen, dass es Pornografie gibt und wie sie damit umgehen können. Wenn Eltern den Kopf in den Sand stecken, verstärken sie negative Auswirkungen auf ihre Kinder.
      • Anwendungen, die Grenzen setzen oder Verbote implementieren, sollten zuerst als Versagen bei der Erziehung gesehen werden. Solche Anwendungen können unterstützend wirken: Parental Control (Begrenzung der Online-Zeit, Black-Listen von Internet-Seiten oder DNS-Filter).
      • Parental Control kann ohne Eingriffe in Betriebssysteme erreicht werden:
        • dnsforge.de bietet z. B. die Filterlisten: DNS (mit Werbeblocker), DNS-Clean (mit Werbeblocker und Jugendschutz) und DNS-Hard (mit allem, aber scharf).
        • Im ArchWiki gibt es eine eigene Seite zu diesem Thema.
        • In den Shownotes-Links findet ihr sechs Anwendungen dazu.
      • Ich habe nicht gegen die Kennzeichnung von Apps, Webseiten oder anderen Medien einzuwenden. Eine Implementierung auf OS-Ebene halte ich für unnötig, da sie gegen die Freiheit Nr. 0 der GPL verstösst: "Freie Software darf für jeden Zweck genutzt werden und ist frei von Einschränkungen".
    • Tim meint:

      • Verbote machen oft erst den Reiz aus, siehe Alkohol und Tabak
      • Alternative Quellen könnten viel gefährlicher sein (Telegram, ...)
      • Aus technischer Sicht ist das OS vielleicht die sicherste Variante, aber der Zensurton ("pieeep") im Rundfunk wird auch nicht von den Empfangsgeräten hinzugefügt
      • Eine solche technische Umsetzung bietet enormes Missbrauchspotenzial, bspw. für das "sperren" weiterer Inhalte (Zensur, Netzsperren) oder das Abfragen weiterer Kriterien für andere Zwecke
        • ähnlich wie bei Chatkontrolle und Vorratsdatenspeicherung
      • Falscher Fokus, Schutz der Kinder durch sinnvolle Maßnahmen vor Verbrechen wünschenswert, nicht vor legalem Content

Links

Outro

  • Euer Feedback ist uns wichtig. Ihr könnt uns über Matrix, Mastodon oder per E-Mail erreichen. Die Adressen findet ihr auf unserer Webseite.
  • GNU/Linux.ch ist ein Magazin, in dem die Community für die Community interessante Artikel erstellt und im Podcast darüber diskutiert. Helft mit, die Infos für die Community zu bereichern. Wie das geht, erfahrt ihr hier.
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  • Wir begrüssen alle Steuerzahlende zur Folge 117 von "Captain it's Wednesday", dem Podcast über Freie Software und Freie Gesellschaft von GNU/Linux.ch, aufgenommen am 17. Dezember von Tim Moritz und Ralf Hersel. In dieser Folge sprechen wir über beliebte Weihnachtsthemen wie Guetsli, Steuererklärungen und Porno-Filter.

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  • Guetsli
    • Tim, was sind: Mailänderli, Chräbeli, Spitzbuben, Brunsli, Zimtsterne, Kipferl und Basler Leckerli?
    • Traditionen bei Moritzens und Hersels
  • Steuererklärung in der Schweiz (Ralf)
    • Im Kanton Zürich kann die Steuererklärung offline oder online erstellt und eingereicht werden. Selbst die Papierformulare können noch verwendet werden.
    • Die Offline-Lösung ist eine Java-Anwendung, die für Windows, MacOS und Linux seit mindestens 10 Jahren angeboten wird.
    • Empfohlen wird die Online-Steuererklärung, weil damit diese Vorteile einhergehen:
      • unterschriftsfreie Einreichung
      • elektronische Übermittlung der Beilagen
      • Import der Vorjahresdaten
      • überall verfügbar
      • verschlüsselte Übermittlung und Speicherung
      • kein Papierverbrauch
      • bessere Datenqualität und dadurch weniger Rückfragen
    • Bei der Online-Einreichung gibt es zwei Versionen, die das Verständnis von Digitalisierung abbilden. Die Variante mit der falsch verstandenen Digitalisierung bildet die Papierformulare in digitaler Form ab. Die Variante mit der richtig verstandenen Digitalisierung schneidet alte Zöpfe ab und bietet eine benutzerfreundliche und einfache Version an.
  • Steuererklärung in Deutschland (Tim)
    • aktuell SteuerSparErklärung
    • Abrufen von Belegen
    • kein kompatibles Dateiformat
    • Online mit der ELektronischen-STeuer-ERklärung: ELSTER
    • WISO Steuer (von Buhl Data)
    • SteuerSparErklärung (von Wolters Kluwer)
    • Taxfix (vom gleichnamigen Berliner Start-up)
    • Smartsteuer (Web-Anwendung)
  • Porno-Filter
    • Deutsche Bundesländer beschliessen Porno-Filter für Betriebssysteme:

      Auch Betriebssysteme müssen laut dem reformierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag bald sicherstellen, dass sie eine "Jugendschutzvorrichtung" haben.

    • Porno-Filter sollen schon auf der elementaren Ebene von PCs, Laptops und Smartphones installiert und eine Alterskennzeichnung für Webseiten und Apps eingeführt werden.

    • App-Stores müssen die Altersvorgabe berücksichtigen. Das OS darf nur Apps installieren, die der eingestellten Altersvorgabe entsprechen. Das gilt auch für Webbrowser.

    • Auch Webseiten sollen gekennzeichnet werden, wenn sie jugendgefährdende Inhalte bieten. Gleiches gilt für Filme, Serien und Spiele.

    • Definition: Pornografie ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität oder des Sexualaktes, in der Regel mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen.

    • Ralf meint:

      • Die Definition aus der Wikipedia ist hinreichend, wenn es um die Darstellung geht, jedoch nicht notwendig, wenn es um die Erregung geht.
      • Solche Filter haben auf der Betriebssystem-Ebene nichts verloren.
      • Wie so oft wird versucht, gesellschaftliches und persönliches Versagen durch technische Zwänge zu kompensieren.
      • Es ist die Aufgabe von Eltern, ihre Kinder auf die Welt vorzubereiten, im Guten und im Schlechten.
      • Pornografie finden wir überall, in Werbung, in Social Media und überall im Internet. Ein Verbot negiert eine menschliche Selbstverständlichkeit. Die Darstellung menschlicher Sexualität ist kein Tabu, sondern eine Realität.
      • Kinder und Jugendliche müssen wissen, dass es Pornografie gibt und wie sie damit umgehen können. Wenn Eltern den Kopf in den Sand stecken, verstärken sie negative Auswirkungen auf ihre Kinder.
      • Anwendungen, die Grenzen setzen oder Verbote implementieren, sollten zuerst als Versagen bei der Erziehung gesehen werden. Solche Anwendungen können unterstützend wirken: Parental Control (Begrenzung der Online-Zeit, Black-Listen von Internet-Seiten oder DNS-Filter).
      • Parental Control kann ohne Eingriffe in Betriebssysteme erreicht werden:
        • dnsforge.de bietet z. B. die Filterlisten: DNS (mit Werbeblocker), DNS-Clean (mit Werbeblocker und Jugendschutz) und DNS-Hard (mit allem, aber scharf).
        • Im ArchWiki gibt es eine eigene Seite zu diesem Thema.
        • In den Shownotes-Links findet ihr sechs Anwendungen dazu.
      • Ich habe nicht gegen die Kennzeichnung von Apps, Webseiten oder anderen Medien einzuwenden. Eine Implementierung auf OS-Ebene halte ich für unnötig, da sie gegen die Freiheit Nr. 0 der GPL verstösst: "Freie Software darf für jeden Zweck genutzt werden und ist frei von Einschränkungen".
    • Tim meint:

      • Verbote machen oft erst den Reiz aus, siehe Alkohol und Tabak
      • Alternative Quellen könnten viel gefährlicher sein (Telegram, ...)
      • Aus technischer Sicht ist das OS vielleicht die sicherste Variante, aber der Zensurton ("pieeep") im Rundfunk wird auch nicht von den Empfangsgeräten hinzugefügt
      • Eine solche technische Umsetzung bietet enormes Missbrauchspotenzial, bspw. für das "sperren" weiterer Inhalte (Zensur, Netzsperren) oder das Abfragen weiterer Kriterien für andere Zwecke
        • ähnlich wie bei Chatkontrolle und Vorratsdatenspeicherung
      • Falscher Fokus, Schutz der Kinder durch sinnvolle Maßnahmen vor Verbrechen wünschenswert, nicht vor legalem Content

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