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#184 - Konfliktantizipierende Vereinbarungen. Im Gespräch mit Dr. Jörg Schneider-Brodtmann
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**Inhalt
Einführung zu Mediationsklauseln
Grundgedanke und Anlass für Mediationsklauseln**
Mediationsklauseln stellen eine antizipierende und präventive Maßnahme dar, um zukünftigen Konflikten strukturiert und kooperativ zu begegnen. Sie werden häufig in Verträgen zwischen Projektpartnern, Ehepartnern oder anderen Vertragspartnern integriert. Der Grundgedanke hinter Mediationsklauseln ist es, einen klaren und gemeinsamen Weg zur Konfliktlösung zu definieren, bevor ein etwaiger Konflikt entsteht und dieses Mindestmaß an Kooperation im Konflikt schon nicht mehr zustandekommt. Das Ziel ist, destruktive Eskalationen zu vermeiden und eine Grundlage für konstruktive Verhandlungen zu schaffen. Es gilt, die Kooperationsbereitschaft zu einem Zeitpunkt für die Zukunft zu nutzen, in der diese Kooperationsbereitschaft auf die harte Probe gestellt sein wird. Mediationsklauseln schaffen hier ein Selbstbindung, die in die Zukunft wirkt.
Die Eingliederung von Mediationsklauseln in Verträge bietet den Parteien die Möglichkeit, bereits in friedlichen Zeiten eine gemeinsame Lösung für potenzielle Konflikte festzulegen. Dies erleichtert nicht nur die spätere Konfliktbewältigung, sondern stärkt auch das Vertrauen und die Zusammenarbeit zwischen den Parteien.
Regelungsgehalt
Der Regelungsgehalt von Mediationsklauseln kann variieren und wird in der Regel an die spezifischen Bedürfnisse und Umstände der Vertragsparteien angepasst. Das werden wir in weiteren Episoden vertiefen und uns auch Praxiserfahrungen mit Mediationsklauseln anschauen.
Typische Bestandteile einer Mediationsklausel sind: Verpflichtung zur Mediation: Die Parteien verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Konflikten zunächst eine Mediation in Anspruch zu nehmen, bevor sie gerichtliche Schritte einleiten.
Verfahren zur Auswahl des Mediators: Es wird festgelegt, wie der Mediator ausgewählt wird. Dies kann durch eine vorher bestimmte Liste von Mediatoren oder durch bestimmte Kriterien für die Auswahl geschehen.
Durchführung des Mediationsverfahrens: Die Klausel kann festlegen, wie das Mediationsverfahren ablaufen soll, einschließlich Ort, Sprache, Verfahrensordnung und Modalitäten der Kostenübernahme.
Eskalationsmechanismen: Für den Fall, dass die Mediation nicht erfolgreich ist, können weitere Schritte zur Konfliktbewältigung definiert werden, wie z.B. eine Schiedsgerichtsvereinbarung.
Wirkungsweise
Die Wirkungsweise von Mediationsklauseln zeigt sich in mehreren Aspekten:
Präventive Konfliktlösung: Durch die Festlegung eines klaren Verfahrens zur Konfliktlösung tragen Mediationsklauseln dazu bei, Konflikte frühzeitig und strukturiert zu bearbeiten. Dies kann helfen, Missverständnisse schnell aus dem Weg zu räumen und die Zusammenarbeit zu verbessern.
Kosten- und Zeitersparnis: Indem die Parteien zunächst eine Mediation anstreben, können sie die oft hohen Kosten und langen Zeiträume gerichtlicher Auseinandersetzungen vermeiden.
Erhaltung der Beziehung: Mediationsverfahren sind darauf ausgelegt, eine Win-Win-Situation zu schaffen. Dies fördert den Erhalt und die Stärkung der Beziehungen zwischen den Parteien, was besonders in langfristigen Geschäftsbeziehungen oder Partnerschaften wichtig ist.
Flexibilität und Selbstbestimmung: Mediationsklauseln ermöglichen den Parteien, selbstbestimmt und flexibel auf Konflikte zu reagieren. Sie haben die Kontrolle über den Prozess und können gemeinsam Lösungen erarbeiten, die ihren spezifischen Bedürfnissen und Interessen entsprechen.
Insgesamt stellen Mediationsklauseln ein wirksames Instrument dar, um Konflikten präventiv zu begegnen und eine konstruktive Konfliktkultur zu fördern.
Jörg Schneider-Brodtmann: Rechtsanwalt bei Menold Bezler in Stuttgart und Zertifizierter Mediator. Die WirtschaftsWoche 34/2019 bezeichnete den Verhandlungsexperten als einen der renommiertesten Anwälte für IT-Recht (Mitautor des IT-Recht Kommentars im Verlag Dr. Otto Schmidt KG), der sich seit Jahren für die Vorzüge der Mediation auch in konfliktanfälligen, weil komplexen Vertragsbeziehungen stark macht.
195 episodi
#184 - Konfliktantizipierende Vereinbarungen. Im Gespräch mit Dr. Jörg Schneider-Brodtmann
Gut durch die Zeit. Der Podcast rund um Mediation, Konflikt-Coaching und Organisationsberatung.
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Einführung zu Mediationsklauseln
Grundgedanke und Anlass für Mediationsklauseln**
Mediationsklauseln stellen eine antizipierende und präventive Maßnahme dar, um zukünftigen Konflikten strukturiert und kooperativ zu begegnen. Sie werden häufig in Verträgen zwischen Projektpartnern, Ehepartnern oder anderen Vertragspartnern integriert. Der Grundgedanke hinter Mediationsklauseln ist es, einen klaren und gemeinsamen Weg zur Konfliktlösung zu definieren, bevor ein etwaiger Konflikt entsteht und dieses Mindestmaß an Kooperation im Konflikt schon nicht mehr zustandekommt. Das Ziel ist, destruktive Eskalationen zu vermeiden und eine Grundlage für konstruktive Verhandlungen zu schaffen. Es gilt, die Kooperationsbereitschaft zu einem Zeitpunkt für die Zukunft zu nutzen, in der diese Kooperationsbereitschaft auf die harte Probe gestellt sein wird. Mediationsklauseln schaffen hier ein Selbstbindung, die in die Zukunft wirkt.
Die Eingliederung von Mediationsklauseln in Verträge bietet den Parteien die Möglichkeit, bereits in friedlichen Zeiten eine gemeinsame Lösung für potenzielle Konflikte festzulegen. Dies erleichtert nicht nur die spätere Konfliktbewältigung, sondern stärkt auch das Vertrauen und die Zusammenarbeit zwischen den Parteien.
Regelungsgehalt
Der Regelungsgehalt von Mediationsklauseln kann variieren und wird in der Regel an die spezifischen Bedürfnisse und Umstände der Vertragsparteien angepasst. Das werden wir in weiteren Episoden vertiefen und uns auch Praxiserfahrungen mit Mediationsklauseln anschauen.
Typische Bestandteile einer Mediationsklausel sind: Verpflichtung zur Mediation: Die Parteien verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Konflikten zunächst eine Mediation in Anspruch zu nehmen, bevor sie gerichtliche Schritte einleiten.
Verfahren zur Auswahl des Mediators: Es wird festgelegt, wie der Mediator ausgewählt wird. Dies kann durch eine vorher bestimmte Liste von Mediatoren oder durch bestimmte Kriterien für die Auswahl geschehen.
Durchführung des Mediationsverfahrens: Die Klausel kann festlegen, wie das Mediationsverfahren ablaufen soll, einschließlich Ort, Sprache, Verfahrensordnung und Modalitäten der Kostenübernahme.
Eskalationsmechanismen: Für den Fall, dass die Mediation nicht erfolgreich ist, können weitere Schritte zur Konfliktbewältigung definiert werden, wie z.B. eine Schiedsgerichtsvereinbarung.
Wirkungsweise
Die Wirkungsweise von Mediationsklauseln zeigt sich in mehreren Aspekten:
Präventive Konfliktlösung: Durch die Festlegung eines klaren Verfahrens zur Konfliktlösung tragen Mediationsklauseln dazu bei, Konflikte frühzeitig und strukturiert zu bearbeiten. Dies kann helfen, Missverständnisse schnell aus dem Weg zu räumen und die Zusammenarbeit zu verbessern.
Kosten- und Zeitersparnis: Indem die Parteien zunächst eine Mediation anstreben, können sie die oft hohen Kosten und langen Zeiträume gerichtlicher Auseinandersetzungen vermeiden.
Erhaltung der Beziehung: Mediationsverfahren sind darauf ausgelegt, eine Win-Win-Situation zu schaffen. Dies fördert den Erhalt und die Stärkung der Beziehungen zwischen den Parteien, was besonders in langfristigen Geschäftsbeziehungen oder Partnerschaften wichtig ist.
Flexibilität und Selbstbestimmung: Mediationsklauseln ermöglichen den Parteien, selbstbestimmt und flexibel auf Konflikte zu reagieren. Sie haben die Kontrolle über den Prozess und können gemeinsam Lösungen erarbeiten, die ihren spezifischen Bedürfnissen und Interessen entsprechen.
Insgesamt stellen Mediationsklauseln ein wirksames Instrument dar, um Konflikten präventiv zu begegnen und eine konstruktive Konfliktkultur zu fördern.
Jörg Schneider-Brodtmann: Rechtsanwalt bei Menold Bezler in Stuttgart und Zertifizierter Mediator. Die WirtschaftsWoche 34/2019 bezeichnete den Verhandlungsexperten als einen der renommiertesten Anwälte für IT-Recht (Mitautor des IT-Recht Kommentars im Verlag Dr. Otto Schmidt KG), der sich seit Jahren für die Vorzüge der Mediation auch in konfliktanfälligen, weil komplexen Vertragsbeziehungen stark macht.
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